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Weiterbildung zur/zum zertifizierten Case Manager/Case Managerin (DGCC)

Download einer Infobroschüre zur Weiterbildungsreihe: 

CM_2012

Von der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) und der Fachgruppe Case Management der Deutschen Gesellschaft für Sozialarbeit (DGS), dem Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) und dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) wurden Standards entwickelt, um die Qualität von Case Management und Case Management-Weiterbildungen besser sichern zu können. Gleichzeitig sollen für Auftraggeber und Kostenträger verlässliche Qualitätskriterien benannt und durch Vereinheitlichung der Weiterbildungsstandards und Kommunizierbarkeit von Qualität dem Case Management mehr Gewicht verliehen werden. 

Vor dem Hintergrund, dass die hohen Anforderungen, die an ein Case Management gestellt werden, eine spezifische Weiterbildung auf der Basis einer qualifizierten Berufsausbildung verlangen, wurden einheitliche Weiterbildungsstandards entwickelt. Durch die Einhaltung dieser Standards innerhalb der von uns angebotenen Weiterbildung wurde unserem Unternehmen durch die DGCC die Zertifizierung als Case Management Ausbildungsinstitut erteilt. Entsprechend erhalten Sie bei erfolgreicher Teilnahme an der Weiterbildung zur/zum Case Manager/in den zertifizierten Abschluss „Case Manager/in (DGCC)“.

Zielgruppe:

Mitarbeiter/innen in den Optionskommunen, Arbeitsgemeinschaften, in den Sozialverwaltungen und weiteren Einrichtungen der Beschäftigungsförderung, die

  • auf mehrjährige Praxiserfahrung in der Beratungsarbeit zurückgreifen können und 
  • die ihre Methoden-, Sach-, System- und Handlungskompetenz in der Beratung
  • sowie der Integrations- und Vermittlungsarbeit erweitern wollen

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium
  • und mindestens einjährige Berufserfahrung
  • oder eine einschlägige Berufsausbildung
  • und mindestens zweijährige Berufserfahrung

Nachweis über den Erwerb personaler, methodischer, beratungsrelevanter und sozialrechtlicher Kompetenzen im Umfang von mindestens 160 UE, davon 120 UE Beratungskompetenz und 40 UE Sozialrecht.

AbsolventInnen einer anderen Berufsausbildung im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen und der Beschäftigungsförderung und einer mindestens sechsjährigen Berufserfahrung in einem humandienstlichen Arbeitsfeld und dem Nachweis über den Erwerb personaler, methodischer, beratungsrelevanter und sozialrechtlicher Kompetenzen im Umfang von mindestens 240 UE, davon 160 UE Beratungskompetenz und 40 UE Sozialrecht.

(diese können anerkannt oder während der Weiterbildung erworben werden)                    

Eine entsprechende berufliche Praxis während der Weiterbildung in der Beschäftigungsförderung wird vorausgesetzt.

Weitere Erläuterungen zur Zulassung finden Sie hier !

Aufbau der Weiterbildung (3tägig)

Die Weiterbildungsreihen sind berufsbegleitend und finden während der Woche statt. Die Module starten am 1. Tag jeweils um 10.00 Uhr und enden am 3. Tag um 16.00 Uhr.

ModulThema
Basismodul 1
29.02.-02.03.2012 
Einführung in das Case Management
Basismodul 2 
18.04.-20.04.2012
Fallmanagement im Case Management
Basismodul 3
16.05.-18.05.2012  
Systemmanagement im Case Mangement
Basismodul 4
20.06.-22.06.2012 
Qualitätsmanagement im Case Management
kollegiale Beratung
Aufbaumodul 1**
13.09.-15.09.2012
Case Management im jeweiligen Handlungsfeld
Aufbaumodul 2**
07.11.-09.11.2012
Aufbau und Verortung der Case Management Konzeption im jeweiligen Handlungsfeld
Aufbaumodul 3**
12.12.-14.12.2012
Case Management in der praktischen Umsetzung im jeweiligen Handlunsgfeld
Coaching / Supervision *)
Selbstorganisierte Arbeitsgruppen *)

*) Terminabsprachen innerhalb der Gruppe

** Die Titel und Inhalte der Aufbaumodule in den jeweiligen Handlungsfeldern Gesundheitswesen, Sozialwesen und Arbeitsförderung können Sie in unserem Büro erfragen.

Aufbau der Weiterbildung (2tägig)

Die Weiterbildungsreihen sind berufsbegleitend und finden während der Woche statt. Die Module starten am 1. Tag jeweils um 10.00 Uhr und enden am 2. Tag um 16.00 Uhr.

ModulThema
Basismodul 1
23.01.-24.01.2012
Einführung in das Case Management Teil 1
Basismodul 2
19.03.-20.03.2012
Einführung in das Case Management Teil 2
Fallmanagement im Case Management Teil 1
Basismodul 3
07.05.-08.05.2012
Fallmanagement im Case Management Teil2
Basismodul 4
18.06.-19.06.2012
Einstieg in das Systemmanagement im Case Management
Basismodul 5
17.09.-18.09.2012
Systemmanagement Teil II 
Einstieg ins Qualitätsmanagement
Basismodul 6
05.11.-06.11.2012
Qualitätsmanagement Teil II im Case Management
Kollegiale Beratung
Aufbaumodul 1
10.12.-11.12.2012
Case Management in der Beschäftigungsförderung
Aufbaumodul 2
14.01.-15.01.2013
Einstieg und Aufbau der CM Konzeption / Modelle in der Praxis
Aufbaumodul 3
25.02.-26.02.2013
Verortung der Case Management Konzeption in der Beschäftigungs-förderung
Aufbaumodul 4
22.04.-24.04.2013
(3 Tage)
Vermittlung in Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse
Coaching / Supervision *)
Selbstorganisierte Arbeitsgruppen *)

*) Terminabsprachen innerhalb der Gruppe

** Die Titel und Inhalte der Aufbaumodule in den jeweiligen Handlungsfeldern Gesundheitswesen, Sozialwesen und Arbeitsförderung können Sie in unserem Büro erfragen.

Kosten und weitere Konditionen

Die Teilnahmegebühren betragen € 2.400,- plus MwSt. (= € 2.856,-) und umfassen die 21 Seminartage (4 Basismodule und 3 arbeitsfeldspezifische Aufbaumodule), Kollegiale Beratung (18 Stunden), Coaching/Supervision (24 Stunden).

Die für selbstorganisierte Arbeitsgruppen (24 Stunden) eventuell enstehenden zusätzlichen Kosten werden durch die Teilnehmer/innen selbst getragen.

Darüber hinaus enstehen evtl. Übernachtungs- und Verpflegungskosten.

Die Weiterbildung umfasst 234 Std. (à 45 Minuten).

Sie besteht aus Basismodulen (114 Std.)

  • vier (sechs) Basismodule mit 96 Stunden theor. und prakt. Grundlagen des CM
  • Regionaltreffen / Kollegiale Beratung mit 18 Stunden

Aufbaumodulen (120 Std.)

  • drei (vier) Aufbaumodule mit 72 Stunden
  • Vertiefung in anwendungsbezogenen Methoden und im Systemmanagement
  • Coaching / Supervision mit 24 Stunden
  • Selbstorganisierte Arbeitsgruppen mit 24 Stunden 

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Die Weiterbildungsreihe kann auch als Inhouse-Training entsprechend der individuellen und institutionellen Bedarfe stattfinden.

Dabei besteht die Möglichkeit im Rahmen der Zertifizierungsvorgaben den zeitlichen Verlauf und die inhaltliche Gestaltung an ihrem institutionellen Bedarf auszurichten.
Die Dauer der Inhouse-Veranstaltung ist in diesem Fall zunächst abhängig von den Zertifizierungsvorgaben, aber auch von der institutionellen Situation, den Rahmenbedingungen und den Besonderheiten Ihrer Einrichtung. Alle diese Punkte werden berücksichtigt und gemeinsam mit Ihnen in einem auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenem Konzept umgesetzt.

Und so kann die Vereinbarung einer Inhouse-Veranstaltung aussehen:

  • Sie stellen die Infrastruktur für eine Ein- oder Mehrtagesveranstaltung und übernehmen die organisatorisch-technische Abwicklung.
  • Wir stellen eine(n) Referent/in, der/die die Seminartage mit Ihnen inhaltlich vorbereitet, abwechslungsreiche Vermittlungsmethoden wählt, referiert und moderiert.
  • Sie zahlen ein festes (individuell zu vereinbarendes) Tages-Honorar und übernehmen die Reisekosten der Referent/innen auf der Basis 2. Klasse Bahnfahrt oder km-Pauschale. Nur wenn die An- und Abreise nicht am gleichen Tag möglich ist, tragen Sie zusätzlich die Übernachtungskosten.


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Wir stehen Ihnen telefonisch und für ein kostenloses Gespräch vor Ort gerne zur Verfügung.

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